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Schuldnerberatung: wer sie macht und was dort passiert

Eine anerkannte Beratungsstelle kostet dich nichts und darf mit deinen Gläubigern verhandeln, was keine App kann.

Von Deniz Erginos. Stand

Wer die Beratung macht und wer sie bezahlt

Schuldnerberatung ist in Deutschland eine öffentliche Leistung und keine Ausnahmemaßnahme. Du rufst bei einer Stelle in deiner Stadt an, bekommst einen Termin und sitzt dort mit jemandem zusammen, der solche Fälle jede Woche sieht. Für dich kostet das nichts, weil die Stellen aus öffentlichen Mitteln und über ihre Träger finanziert werden. Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht: was du erzählst, geht nicht an deine Gläubiger und nicht an deinen Arbeitgeber. Die Schweigepflicht ist kein Höflichkeitssatz: ohne deinen Auftrag schreibt die Stelle keinen Gläubiger an und gibt keine Unterlage aus der Hand. Für den ersten Kontakt reichen dein Name, dein Wohnort und ein Satz dazu, worum es geht. Der Termin selbst sagt auch nichts über dich aus. Zahlungsrückstände kommen aus einer Krankheit, aus einer Trennung, aus Kurzarbeit, aus einem Vertrag, dessen Kosten sich zwei Jahre später anders lesen als bei der Unterschrift. Früh anzurufen bringt mehr Möglichkeiten, und auch wenn schon ein Titel im Haus liegt, gibt es welche.

Anerkannte Beratungsstellen werden überwiegend von den Wohlfahrtsverbänden getragen: Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Deutsches Rotes Kreuz. Dazu kommen die Verbraucherzentralen der Länder und kommunale Stellen bei der Stadt oder beim Kreis. Anerkannt ist dabei kein Werbebegriff, sondern eine Eigenschaft, die das jeweilige Bundesland vergibt. An ihr hängt unter anderem, ob die Stelle die Bescheinigung ausstellen darf, die ein Insolvenzgericht später verlangt. Eine anerkannte Stelle darf dir außerdem die Bescheinigung für die höheren Freibeträge auf einem Pfändungsschutzkonto ausstellen, etwa wenn du Kinder hast oder Unterhalt zahlst. Wer für dich zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung führt die Suche über die anerkannten Stellen in Deutschland, mit Adresse und Sprechzeiten, und du musst dich dafür nirgends registrieren. Neben dem Termin vor Ort gibt es die Online-Beratung der Verbände: du schilderst dein Anliegen schriftlich und bekommst eine schriftliche Antwort von ausgebildeten Beraterinnen und Beratern. Die kostet ebenfalls nichts.

Was eine App nicht leisten kann

Diese Seite gehört zu einer App, die Kredite und Raten hochrechnet, deshalb steht der Satz hier oben und nicht im Kleingedruckten: die App beantwortet, wie lange ein Plan dauert. Sie verhandelt nicht. Sie ruft kein Inkassounternehmen an, sie lässt keine Forderung prüfen, sie hält keine Zwangsvollstreckung an, und sie macht eine Summe nicht kleiner, die zu deinem Einkommen nicht passt. Sie prüft nicht, ob eine Forderung verjährt ist, und sie widerspricht keinem Mahnbescheid, solange die Frist dafür läuft. Was sie kann, ist die Reihenfolge und das Datum: welcher Posten das nächste zusätzliche Geld verdient und wann der letzte davon erledigt ist. Solange alle Raten laufen, ist das genau die Information, die sonst fehlt. Sobald die Raten zusammen mehr ausmachen als das, was nach den festen Kosten übrig bleibt, ist es keine Rechenaufgabe mehr, sondern eine Verhandlung. Eine Beratungsstelle schreibt die Gläubiger an, prüft jede Forderung nach und richtet einen Ratenplan ein, den du auch halten kannst. Diese Arbeit macht keine Software für dich, und wir behaupten es auch nicht.

Woran du merkst, dass der Zeitpunkt da ist

  • Die Monatsraten zusammen sind höher als das, was nach Miete und den übrigen festen Kosten übrig bleibt. Dann fehlt das Geld nicht in einem einzelnen Monat, sondern in jedem.
  • Ein neuer Kredit läuft, um einen alten zu bedienen. Eine Umschuldung kann günstiger sein, aber wenn die neue Rate die alte nur ersetzt und die Gesamtschuld dabei wächst, ist es eine Verlängerung und keine Lösung.
  • Briefe bleiben ungeöffnet liegen. Das ist eine verständliche Reaktion, und sie kostet trotzdem Geld, weil Fristen weiterlaufen, während der Umschlag zu ist. In der Beratung ist genau dieser Stapel der Anfang, und niemand dort macht dir daraus einen Vorwurf.
  • Das Konto ist gepfändet oder eine Kontopfändung ist angekündigt. Ab hier geht es um das Pfändungsschutzkonto, und die Umstellung folgt Regeln, die niemand im Kopf hat.
  • Ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid oder ein anderer Titel liegt auf dem Tisch. Dagegen laufen Fristen, und die sind kurz. Wer widersprechen will, muss es innerhalb der Frist tun, die im Schreiben selbst steht.

Der erste Termin: was dort passiert und was du mitbringst

Überblick
Einnahmen, feste Kosten und jede einzelne Forderung kommen auf ein Blatt, mit Gläubiger, Betrag und Stand des Verfahrens.
Prüfung der Forderungen
Besteht die Forderung überhaupt, ist sie richtig berechnet, sind Gebühren und Verzugszinsen in dieser Höhe zulässig, ist sie verjährt.
Kontakt zu den Gläubigern
Die Stelle schreibt die Gläubiger an und verhandelt einen Ratenplan oder einen Vergleich über einen Teil der Forderung.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Für den Fall, dass kein Plan zum Einkommen passt. Der Weg läuft über das Insolvenzgericht, und eine anerkannte Stelle stellt die Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch aus, die das Gericht verlangt.
  • Die Briefe der letzten Monate von Gläubigern und Inkassounternehmen, auch die ungeöffneten. Darin stehen die Beträge, die Fristen und das Aktenzeichen, unter dem die Stelle nachfragen kann.
  • Kredit- und Ratenverträge, dazu die vorvertragliche Information, in der der effektive Jahreszins steht. Ist ein Vertrag nicht mehr auffindbar, notiere Gläubiger und Vertragsnummer, dann kann die Stelle die Unterlagen anfordern.
  • Die Kontoauszüge der letzten Monate, damit die laufenden Abbuchungen vollständig auf dem Tisch liegen und keine Rate vergessen wird.
  • Einkommensnachweise: die letzten Lohnabrechnungen, den Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, den Rentenbescheid, den Wohngeldbescheid.
  • Eine Liste der festen Kosten: Miete und Nebenkosten, Strom, Versicherungen, Abos, Unterhalt. Wenn du sie nicht zur Hand hast, reicht der letzte Kontoauszug als Grundlage.

Wenn etwas davon fehlt, geh trotzdem hin. Der erste Termin dient oft nur dem Überblick, und was noch fehlt, bringst du zum zweiten mit. Mit einem lückenhaften Stapel dort zu sitzen hilft mehr, als den Termin zu verschieben, bis der Stapel vollständig ist, denn die Fristen laufen in der Zwischenzeit weiter. Wartezeiten gibt es, und sie sind je nach Region verschieden: an einem Ort bekommst du kurzfristig einen Termin, an einem anderen dauert es. Frag bei der Anmeldung nach zwei Dingen. Ob die Stelle kurzfristige Termine für dringende Fälle hat, etwa bei einer Pfändung oder einer Kündigung. Und ob du bis dahin die Online-Beratung nutzen kannst, denn die schriftlichen Angebote sind auch dafür da. Eine Antwort dort ersetzt die Verhandlung mit mehreren Gläubigern nicht, sie sagt dir aber, was zuerst dran ist. Schreibt dir bis zum Termin noch ein Gläubiger, notiere das Datum auf dem Brief, denn die Beratung arbeitet später genau mit dieser Reihenfolge.

Beratungsstelle suchen, BAG-SBDer Fachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung führt die Suche über die anerkannten Beratungsstellen in Deutschland. Die Beratung dort kostet nichts.

Online-Schuldnerberatung, CaritasKostenlos und anonym, ohne Weg in ein Büro. Du schilderst dein Anliegen schriftlich, die Antwort kommt von ausgebildeten Beraterinnen und Beratern.

Die App

Auch neben einer Beratung hilft der Überblick: die App hält deine Posten mit Restschuld und Rate auf dem Telefon, ohne Konto und ohne dass jemand mitliest. Was du dort einträgst, kannst du in ein Beratungsgespräch mitnehmen.

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Häufige Fragen

Ist die Schuldnerberatung wirklich kostenlos?
Bei einer anerkannten Beratungsstelle ja. Getragen werden diese Stellen von Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt, von den Verbraucherzentralen und von Kommunen, und finanziert werden sie aus öffentlichen Mitteln statt von dir. Anbieter, die für eine Schuldenregulierung Geld verlangen, sind etwas anderes; welche Stellen anerkannt sind, zeigt die Suche der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.
Was kostet eine Schuldnerberatung?
Bei einer anerkannten Beratungsstelle nichts. Weder für das erste Gespräch noch für die Verhandlung mit den Gläubigern noch für die Bescheinigung, die ein Insolvenzgericht verlangt. Finanziert wird die Stelle über ihren Träger und über öffentliche Mittel. Verlangt jemand eine Anmeldegebühr oder einen Monatsbeitrag, ist es keine anerkannte Stelle.
Was ist der Unterschied zwischen kostenloser und kostenpflichtiger Schuldnerberatung?
Die Anerkennung durch das Bundesland. Nur eine anerkannte Stelle darf die Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch ausstellen, ohne die ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht startet, und die Bescheinigung für die höheren Freibeträge auf einem Pfändungsschutzkonto. Kostenpflichtige Anbieter werben um dieselben Suchbegriffe, verlangen aber Geld im Voraus und stellen diese Bescheinigungen nicht aus. Ob eine Stelle anerkannt ist, steht in der Suche der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.
Wie läuft eine Schuldnerberatung ab?
In vier Schritten. Erst kommen Einnahmen, feste Kosten und jede einzelne Forderung auf ein Blatt. Dann prüft die Stelle die Forderungen darauf, ob sie bestehen, richtig berechnet und nicht verjährt sind. Danach schreibt sie in deinem Auftrag die Gläubiger an und verhandelt einen Ratenplan oder einen Vergleich. Passt kein Plan zu deinem Einkommen, bleibt das Verbraucherinsolvenzverfahren, für das die Stelle die Bescheinigung ausstellt. Wieviele Termine das braucht, hängt an der Zahl der Gläubiger.
Handelt die Schuldnerberatung eine Ratenzahlung mit den Gläubigern aus?
Ja, das ist der Kern der Arbeit. Die Stelle rechnet aus, was nach den festen Kosten und den Pfändungsfreigrenzen tatsächlich übrig bleibt, und bietet den Gläubigern daraus einen Plan an, den du halten kannst. Ein Plan, den du nach zwei Monaten reißt, hilft niemandem, deshalb wird die Rate nach deinem Einkommen bemessen und nicht nach der Höhe der Forderung.
Wann sollte ich zur Schuldnerberatung gehen?
Das deutlichste Zeichen ist, dass die Monatsraten zusammen höher sind als das, was nach den festen Kosten übrig bleibt, denn daran ändert keine Zahlungsreihenfolge etwas. Ein neuer Kredit, der einen alten bedient, zeigt in dieselbe Richtung. Ist das Konto gepfändet oder liegt ein Vollstreckungsbescheid vor, ist der Termin dringend, und es lohnt sich, bei der Anmeldung nach einem kurzfristigen Termin zu fragen.
Was muss ich zur Schuldnerberatung mitbringen?
Die Briefe der letzten Monate von Gläubigern und Inkassounternehmen, deine Kredit- und Ratenverträge, die Kontoauszüge der letzten Monate, Einkommensnachweise und eine Liste der festen Kosten. Ohne alles davon zu kommen ist in Ordnung, weil der erste Termin oft dem Überblick dient. Was fehlt, kannst du zum nächsten Termin nachreichen.
Gibt es Schuldnerberatung online?
Ja, und sie kostet nichts. Die Caritas betreibt eine schriftliche Online-Beratung, bei der du deine Lage schilderst und eine Antwort von ausgebildeten Beraterinnen und Beratern bekommst, auf Wunsch anonym. Für Fragen und eine erste Einordnung passt das gut; für eine Verhandlung mit mehreren Gläubigern ist eine Stelle in deiner Nähe die bessere Adresse.
Wie lange wartet man auf einen Termin bei der Schuldnerberatung?
Das hängt von der Region ab, deshalb ist Anrufen und Fragen die einzige ehrliche Antwort. Frag dabei, ob die Stelle Termine für dringende Fälle freihält, etwa bei einer Kontopfändung oder einer Kündigung der Wohnung. Die Zeit bis zum Termin kannst du mit der kostenlosen Online-Beratung überbrücken.
Erfährt jemand davon, dass ich bei der Schuldnerberatung war?
Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht, was du erzählst, geht also nicht an deine Gläubiger und nicht an deinen Arbeitgeber. Einen Gläubiger schreibt die Stelle erst an, wenn du sie dazu beauftragt hast. Der Besuch einer Beratungsstelle ist auch kein Merkmal, das bei einer Auskunftei gespeichert wird; Einträge dort entstehen aus Zahlungsstörungen.

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Diese Seite erklärt, wie gerechnet wird. Sie ist keine Rechts- oder Finanzberatung, und sie ersetzt keine Schuldnerberatung.