BAföG zurückzahlen: warum Vorauszahlen selten hilft
Bei fast jeder Schuld lohnt es, früher zu zahlen. Beim BAföG-Darlehen ist das der Ausnahmefall: es kostet keine Zinsen, und den Rabatt für vorzeitige Rückzahlung gibt es nicht mehr.
Von Deniz Erginos. Stand
Wer für ein Studium gefördert wurde, hat in der Regel zur Hälfte einen Zuschuss und zur Hälfte ein Darlehen bekommen. Der Zuschuss ist erledigt. Das Darlehen wird zurückgezahlt, und die Bedingungen dafür stehen nicht in einem Vertrag mit einer Bank, sondern im Gesetz. Das ist der Grund, warum dieser Posten sich anders verhält als alles andere auf deiner Liste.
Was das Gesetz vorgibt
- Die Raten betragen mindestens 130 Euro monatlich und laufen über 20 Jahre, § 18 Absatz 3 BAföG.
- Die erste Rate ist bei einem Hochschulstudium fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig, § 18 Absatz 4 BAföG.
- Gezahlt wird nicht monatlich, sondern nach Aufforderung des Bundesverwaltungsamtes für jeweils drei Monate in einer Summe, § 18 Absatz 7 BAföG.
- Wer 77 monatliche Raten in der geschuldeten Höhe geleistet hat, dem wird der Rest erlassen, § 18 Absatz 13 BAföG.
- Wer im Rückzahlungszeitraum nicht oder nur geringfügig gegen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen hat, dem wird die verbleibende Schuld erlassen, § 18 Absatz 12 BAföG.
- Zinsen fallen nur bei Verzug an: 6 vom Hundert für das Jahr, wenn eine Rate um mehr als 45 Tage überschritten wird, § 18 Absatz 2 BAföG.
Zwei dieser Punkte zusammen ergeben die eigentliche Nachricht. Das Darlehen ist im Normalfall unverzinslich, und die Zahlungspflicht endet nach 77 Raten, auch wenn die Schuld dann noch nicht getilgt ist. Der Betrag, den du tatsächlich zahlst, ist also nach oben begrenzt, und er folgt aus den beiden Zahlen im Gesetz.
Warum eine Sondertilgung hier nichts spart
Eine Extrazahlung wirkt, weil sie Zinsen wegnimmt, die auf dem getilgten Betrag in allen folgenden Monaten noch gelaufen wären. Bei einem Zinssatz von null gibt es diese Zinsen nicht, also gibt es auch nichts wegzunehmen. Was bleibt, ist ein früherer Abschluss der Akte, und den bezahlst du mit Geld, das an einem anderen Posten Zinsen gespart hätte.
Früher gab es dafür einen Ausgleich: einen Nachlass, wenn man das Darlehen in einer Summe vorzeitig ablöste. Diese Regelung ist entfallen. § 18b BAföG trägt weiter die Überschrift Teilerlass des Darlehens, aber Absatz 1, der den Nachlass für vorzeitige Rückzahlung enthielt, ist weggefallen. Der verbliebene Teilerlass in Absatz 2 gilt nur für Prüfungen, die bis zum 31. Dezember 2012 bestanden wurden. Wer später abgeschlossen hat, zahlt bei einer Ablösung in einer Summe denselben Betrag wie in Raten, nur früher.
Wenn die Rate nicht geht
Für ein niedriges Einkommen gibt es keinen Verhandlungsspielraum, sondern einen Anspruch. Nach § 18a Absatz 1 BAföG sind Darlehensnehmende auf Antrag von der Rückzahlung freizustellen, soweit ihr Einkommen monatlich den Betrag von 1.690 Euro nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Dieser Betrag erhöht sich um 850 Euro für Ehegattin, Ehegatte oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner und um 770 Euro für jedes Kind. Der Antrag geht an das Bundesverwaltungsamt, und er wirkt nicht rückwirkend, deshalb ist der Zeitpunkt wichtig.
Nicht zahlen ohne Antrag ist der teure Weg: dann greift der Verzugszins aus § 18 Absatz 2 BAföG, und die Kosten der Geltendmachung kommen nach dem Wortlaut derselben Vorschrift oben drauf, weil sie durch die Verzinsung nicht abgegolten sind.
Ein Studienkredit ist etwas anderes
Alles bisher Gesagte gilt für das Darlehen nach dem BAföG. Wer sein Studium zusätzlich oder stattdessen über einen Kredit finanziert hat, hat einen verzinsten Posten, und für den gilt die normale Reihenfolge nach Zinssatz.
- BAföG-Darlehen
- Zinsfrei außer bei Verzug, Raten und Erlass im Gesetz geregelt. Der Posten, bei dem Vorauszahlen am wenigsten bringt.
- Studienkredit einer Bank oder Förderbank
- Ein verzinster Kredit mit Vertrag. Der Zinssatz ist oft variabel, was ihn schwer vergleichbar macht, solange du ihn nicht nachsiehst.
- Bildungskredit des Bundes
- Ebenfalls verzinst und mit eigener Rückzahlungsregel. Er läuft getrennt vom BAföG-Darlehen, auch wenn beide aus der Studienzeit stammen.
- Dispo oder Karte aus der Studienzeit
- Meist der teuerste Posten der ganzen Liste und der, bei dem eine Extrazahlung am meisten wirkt.
§ 18 BAföG, Gesetze im InternetDer amtliche Wortlaut zur Rückzahlung. Absatz 2 die Verzinsung im Verzug, Absatz 3 Rate und Frist, Absatz 4 die Fälligkeit der ersten Rate, Absatz 12 und 13 der Erlass.
§ 18a BAföG, Gesetze im InternetDer amtliche Wortlaut zur einkommensabhängigen Rückzahlung, mit den Einkommensbeträgen und den Zuschlägen für Partner und Kinder in Absatz 1.
§ 18b BAföG, Gesetze im InternetDer Teilerlass. Absatz 1, der den Nachlass für vorzeitige Rückzahlung enthielt, ist als weggefallen ausgewiesen. Absatz 2 gilt nur für Prüfungen bis zum 31. Dezember 2012.
Die App
Die App führt das BAföG-Darlehen als eigenes Blatt neben Karte, Dispo und Ratenkauf, mit Zinssatz null. Damit siehst du direkt, was du dort ohnehin schon weißt: die Extrazahlung wirkt woanders stärker. Alles bleibt auf dem Telefon, ohne Konto und ohne Bankverbindung.
Häufige Fragen
- Lohnt es sich, BAföG vorzeitig zurückzuzahlen?
- In der Regel nicht. Das Darlehen ist außerhalb des Verzugs unverzinslich, es gibt also keine Zinsen, die eine Extrazahlung wegnehmen könnte. Der Nachlass für eine vorzeitige Ablösung ist entfallen, § 18b Absatz 1 BAföG ist als weggefallen ausgewiesen. Solange ein anderer Posten Zinsen kostet, gehört das Geld dorthin.
- Wie hoch ist die BAföG-Rate?
- Nach § 18 Absatz 3 BAföG mindestens 130 Euro monatlich, zurückzuzahlen innerhalb von 20 Jahren. Gezahlt wird nach Aufforderung des Bundesverwaltungsamtes für jeweils drei Monate in einer Summe, § 18 Absatz 7 BAföG.
- Wann muss ich mit der Rückzahlung anfangen?
- Bei einer Ausbildung an einer Hochschule fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, § 18 Absatz 4 BAföG. Das Bundesverwaltungsamt schickt vorher einen Bescheid, der den Betrag und den Beginn nennt.
- Muss ich das ganze Darlehen zurückzahlen?
- Nicht zwingend. Nach § 18 Absatz 13 BAföG wird der Rest erlassen, sobald 77 monatliche Raten in der geschuldeten Höhe geleistet sind. Nach § 18 Absatz 12 BAföG wird die verbleibende Schuld am Ende des Rückzahlungszeitraums erlassen, wenn keine oder nur geringfügige Verstöße gegen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten vorliegen.
- Was mache ich, wenn ich die Rate nicht zahlen kann?
- Einen Antrag auf Freistellung beim Bundesverwaltungsamt stellen. Nach § 18a Absatz 1 BAföG besteht der Anspruch, soweit das monatliche Einkommen den Betrag von 1.690 Euro nicht um mindestens 42 Euro übersteigt, erhöht um 850 Euro für Partnerin oder Partner und um 770 Euro je Kind. Einfach nicht zahlen löst stattdessen den Verzugszins aus § 18 Absatz 2 BAföG aus.
- Fallen auf BAföG Zinsen an?
- Im Normalfall nein. Zinsen entstehen erst im Verzug: nach § 18 Absatz 2 BAföG 6 vom Hundert für das Jahr, wenn eine Rate um mehr als 45 Tage überschritten wird. Die Kosten der Geltendmachung sind durch diese Verzinsung nach dem Wortlaut derselben Vorschrift nicht abgegolten.
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